Abgaswartung
Sowohl für Benzin-Motoren, Diesel-Motoren und Erdgas-Motoren.
Der Bundesrat hat am 30. November 2012 entschieden, dass die Abgaswartung ab dem 1. Januar 2013 bei Fahrzeugen mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System (OBD) entfällt.
Es sind jedoch nicht alle Fahrzeuge von der Abgaswartung befreit.
Bitte entnehmen Sie dem Faktenblatt des Bundesamtes für Strassen wie die von der Abgaswartungspflicht befreiten Fahrzeuge identifiziert werden können. Für alle anderen Fahrzeuge besteht nach wie vor die Pflicht zur periodischen Abgaswartung.
Gerne klären wir für Sie ab, ob Ihr Fahrzeug von diesen Änderungen betroffen ist. Dafür benötigen wir die sogenannte Typenschein-Nummer. Diese finden Sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 24.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Kundendienst für weitere Angaben und Auskünfte gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner Kundendienst
Markus Tschudin + Adrian Suter
Tel. 061 836 87 87 E-Mail